Der
im April 2018 vorgestellte Vorschlag der EU-Kommission sieht unter anderem folgenden Passus vor:
"Bei Kaufverträgen kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat, es sei denn, der Unternehmer hat angeboten, die Waren selbst abzuholen."...